Ja. Sie können ein Selfie für Ihren K-ETA-Antrag verwenden, sofern Ihr Gesicht deutlich zu erkennen ist und das Foto die erforderlichen Vorgaben für Gesichtsfotos erfüllt.
Ein mit dem Smartphone aufgenommenes Foto kann verwendet werden, aber das Gesicht des Antragstellers muss eindeutig identifizierbar sein.
Verwenden Sie keine unscharfen Fotos, Fotos, auf denen Ihr Gesicht verdeckt ist, oder stark gefilterte bzw. bearbeitete Fotos, die Ihr tatsächliches Aussehen nicht klar wiedergeben.
Für eine reibungslose Prüfung sollten Sie bei der Beantragung von K-ETA ein klares Foto verwenden, das Ihr aktuelles Aussehen genau zeigt.