Kann ich nach der K-ETA-Genehmigung die Fluggesellschaft wechseln?

Ja. Sie müssen keinen neuen K-ETA-Antrag stellen, nur weil Sie die Fluggesellschaft wechseln.

Wenn sich durch den Wechsel der Fluggesellschaft jedoch auch Ihre registrierten Reiseinformationen ändern, zum Beispiel das geplante Ein- oder Ausreisedatum, Ihre Adresse in Korea, Ihre Kontaktdaten oder die voraussichtliche Flugnummer für die Ausreise, sollten Sie die geänderten Angaben aktualisieren.

Wenn sich Ihre Reisepläne ändern, aktualisieren Sie die erforderlichen Reiseinformationen, bevor Sie Ihr K-ETA verwenden.

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