Ja. Auch wenn Ihr aktuelles K-ETA noch gültig ist, müssen Sie einen neuen Antrag stellen, wenn sich Ihr Strafregister oder Ihre Angaben zu Infektionskrankheiten geändert haben.
Wenn sich diese Informationen nach Ihrer vorherigen Genehmigung ändern, können Sie die bestehende Genehmigung nicht weiter verwenden.
Sie müssen einen neuen Antrag mit den aktualisierten Informationen einreichen.
Wenn Sie eine Reise nach Korea planen, geben Sie die aktualisierten Informationen an und beantragen Sie vor Ihrer Reise ein neues K-ETA.