Kann ich bei der Beantragung von K-ETA ein Gesichtsfoto mit dem Smartphone aufnehmen?

Ja. Sie können für die Beantragung von K-ETA ein mit dem Smartphone aufgenommenes Gesichtsfoto verwenden.

Sie können das Gesichtsfoto direkt mit der Kamera Ihres Geräts aufnehmen oder ein auf Ihrem Smartphone gespeichertes Foto verwenden.
Das Foto muss den Antragsteller jedoch eindeutig erkennen lassen und die erforderlichen Fotovorgaben erfüllen.

Wenn das Foto unscharf ist oder Ihr Gesicht nicht eindeutig erkannt werden kann, empfiehlt es sich, ein deutlicheres Foto aufzunehmen und zu verwenden.

Bereiten Sie vor Ihrer Reise nach Korea ein deutliches Gesichtsfoto vor und beantragen Sie K-ETA rechtzeitig.

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