admin | Updated on 2024-01-05
Personen unter 17 Jahren und älter als 65 Jahren ab 23,03 (monatlich) sind von der Anwendung der elektronischen Reisegenehmigung (K-ETA) ausgeschlossen
Wenn Sie jedoch von einer K-ETA-Anmeldung profitieren möchten, können Sie eine K-ETa-Anmeldung beantragen.
* Bereits ausgestellte K-ETAs sind bis zur Gültigkeitsdauer gültig*
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