Ab dem Jahr 2026 sind Staatsangehörige bestimmter Länder gemäß der Einwanderungspolitik der Republik Korea von der Antragspflicht für K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) befreit.
Reisende mit Pässen der unten aufgeführten Länder können ohne K-ETA-Antrag nach Korea einreisen, sofern alle weiteren Einreisevoraussetzungen erfüllt sind, einschließlich eines gültigen Reisepasses sowie der Einhaltung des zulässigen Reisezwecks und Aufenthaltszeitraums.
K-ETA-befreite Länder (Tourismus / Kurzaufenthalt)
- Japan
- Singapur
- Taiwan
- Hongkong
- Macao
Wichtige Hinweise
Die K-ETA-Befreiung richtet sich nach der Staatsangehörigkeit, nicht nach dem Wohnsitz.
Auch bei Befreiung wird die endgültige Einreisegenehmigung von den koreanischen Einwanderungsbehörden bei der Ankunft erteilt.
Befreiungsregelungen können je nach Regierungsentscheidungen und diplomatischen Vereinbarungen vorübergehend angewendet, verlängert, geändert oder aufgehoben werden.
Reisende mit nicht aufgeführter Staatsangehörigkeit müssen in der Regel vor der Abreise eine K-ETA-Genehmigung einholen.
Vor der Reise
Da sich die Befreiungsregelungen ohne vorherige Ankündigung ändern können, wird empfohlen, die Berechtigung vor Reiseantritt zu prüfen.
ETAPORTAL bietet Unterstützung und Informationen zu K-ETA-Anforderungen und Antragsverfahren.
Richtlinienhinweis
Die Liste der von K-ETA befreiten Länder kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden.