Ausländer, die nach Korea reisen möchten, müssen das K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) beantragen, auch wenn sie aus visumfreien Ländern kommen.
Das K-ETA ist nicht nur ein einfacher Vorgang, sondern der erste Schritt im Einreiseprüfungsprozess Koreas. Es dient dazu, die Identität des Antragstellers, den Reisezweck und die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Voraus zu überprüfen.
Dies führt zu einer häufigen Frage vieler Reisender:
„Führen Infektionskrankheiten oder Vorstrafen zu Problemen bei der Beantragung des K-ETA?“
Wie werden Infektionskrankheiten berücksichtigt?
Der K-ETA-Antrag kann Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand und zu vergangenen Infektionskrankheiten enthalten.
Dies dient dazu festzustellen, ob der Antragsteller ein Risiko für die öffentliche Gesundheit in Korea darstellen könnte.
- Wenn der Antragsteller derzeit an einer hoch ansteckenden Krankheit leidet → ist eine Einreisebeschränkung wahrscheinlich.
- Wenn die Behandlung jedoch abgeschlossen und die Person vollständig genesen ist → hat dies in der Regel keinen Einfluss auf den K-ETA-Antrag.
Mit anderen Worten: Eine frühere Krankengeschichte führt nicht automatisch zu einer Ablehnung.
Der aktuelle Gesundheitszustand und das mögliche Risiko sind die entscheidenden Kriterien.
Wie werden Vorstrafen bewertet?
Auch Vorstrafen sind ein wichtiger Faktor im Prüfverfahren.
Allerdings werden nicht alle Einträge gleich behandelt.
- Geringfügige Verstöße, wie z. B. Verkehrsdelikte oder Geldstrafen → stellen in der Regel kein Problem dar.
- Schwere Straftaten (Drogen, Gewalt, schwere Gesetzesverstöße usw.) → erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung des K-ETA.
Die Behörden berücksichtigen die Art des Verbrechens, den Zeitpunkt des Vorfalls und die weiteren Entwicklungen.
Ein Vorfall, der lange zurückliegt und bereits geklärt wurde, hat möglicherweise nur geringe Auswirkungen.
Eine kürzlich erfolgte schwere Verurteilung wirkt sich jedoch wahrscheinlich negativ auf den Antrag aus.
Wichtige Punkte bei der Antragstellung
Ein Hintergrund mit Infektionskrankheiten oder Vorstrafen kann ein Faktor bei der K-ETA-Prüfung sein, bedeutet aber nicht automatisch eine Ablehnung.
Am wichtigsten ist, ob ein aktuelles Risiko für die öffentliche Sicherheit besteht.
Die wichtigste Regel lautet, korrekte Informationen bereitzustellen.
Wer falsche Angaben macht und dabei ertappt wird, riskiert nicht nur eine Ablehnung, sondern auch zukünftige Einreisebeschränkungen nach Korea.
Wenn Ihre Situation unklar ist oder Sie sich Sorgen machen, ist es ratsam, vor der Antragstellung den Rat von Fachleuten einzuholen oder den Anweisungen der zuständigen Behörden zu folgen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl eine Krankengeschichte mit Infektionskrankheiten als auch Vorstrafen wichtige Faktoren im K-ETA-Prüfverfahren sind.
Wenn jedoch kein aktuelles Ansteckungsrisiko besteht und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, ist eine Genehmigung weiterhin möglich.
Daher können Antragsteller in der Regel problemlos eine Genehmigung erhalten, wenn sie genaue Informationen angeben und bei Bedarf die Hilfe von Experten in Anspruch nehmen.
Wenn die Entscheidung schwerfällt oder der Antragsprozess überfordernd wirkt, können Sie das K-ETA über ETAPORTAL beantragen, wo zahlreiche koreanische Experten bereitstehen, Ihnen zu helfen.