Ja. Sie können die K-ETA-Antragsgebühr mit einer Karte bezahlen, die auf den Namen eines Familienmitglieds oder einer anderen Person ausgestellt ist, sofern die Karte internationale Online-Zahlungen unterstützt.
Geben Sie bei der Zahlung die erforderlichen Kartendaten korrekt ein. Je nach Richtlinien des Kartenherausgebers für internationale Online-Zahlungen oder zusätzlichen Verifizierungsanforderungen kann die Zahlung eingeschränkt sein.
Prüfen Sie vor der Beantragung von K-ETA, ob die Karte, die Sie verwenden möchten, für internationale Online-Zahlungen freigeschaltet ist.