Ja. Wenn Sie über eine gültige KETA-Genehmigung verfügen, können Sie statt mit dem Flugzeug mit dem Schiff nach Korea einreisen. Sie müssen keinen neuen KETA-Antrag stellen, nur weil sich Ihr Verkehrsmittel geändert hat.
Wenn sich jedoch auch andere zuvor eingegebene Angaben geändert haben, wie Ihr voraussichtliches Ein- oder Ausreisedatum, Ihre Aufenthaltsadresse in Korea oder Ihre Kontaktdaten, sollten Sie die geänderten Informationen aktualisieren.
Wenn Sie eine Reise nach Korea planen, geben Sie die erforderlichen Informationen korrekt ein und beantragen Sie KETA vor Ihrer Abreise.