Kann ich bei der Beantragung von KETA ein älteres Gesichtsfoto verwenden?

Sie können ein älteres Foto verwenden, wenn es Ihrem aktuellen Aussehen noch weitgehend entspricht und Sie darauf eindeutig identifiziert werden können.

Wenn sich Ihr Aussehen jedoch deutlich verändert hat, beispielsweise durch eine andere Frisur, Gewichtsveränderungen, Gesichtsbehaarung oder andere Merkmale, sollten Sie ein aktuelles Foto einreichen.

Ihr gesamtes Gesicht muss von der Stirn bis zum Kinn klar erkennbar sein und darf nicht durch einen Hut, eine Sonnenbrille oder andere Accessoires verdeckt werden.

Beantragen Sie KETA zur eindeutigen Identifizierung mit einem Foto, das Ihr aktuelles Aussehen klar wiedergibt.

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