
Ja. Wenn Sie bei der Einreise nach Korea über eine gültige KETA KOREA-Genehmigung verfügen, müssen Sie keine separate Einreisekarte für Korea ausfüllen.
Ihre Pass- und Reiseinformationen werden bereits während des KETA KOREA-Antragsverfahrens im Voraus übermittelt.
Diese Befreiung gilt jedoch möglicherweise nicht, wenn Ihre KETA KOREA-Genehmigung abgelaufen ist oder Sie mit einem anderen Pass reisen als dem, den Sie für den Antrag verwendet haben.
Wenn Sie einen neuen Pass erhalten haben, müssen Sie möglicherweise vor Ihrer Reise einen neuen KETA KOREA-Antrag stellen.
Bitte beachten Sie, dass eine KETA KOREA-Genehmigung die Einreise nach Korea nicht automatisch garantiert.
Überprüfen Sie vor Ihrer Reise, ob Ihre Passdaten und Ihre KETA KOREA-Genehmigung noch gültig sind.