Müssen Kinder unter 14 Jahren ein K-ETA beantragen?

Kinder unter 14 Jahren müssen kein K-ETA beantragen, um in die Republik Korea einzureisen.
Sie müssen jedoch von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund begleitet werden, der ein gültiges K-ETA oder Visum besitzt.
Der Reisepass des Kindes muss gültig sein und wird bei der Ankunft von den Einwanderungsbeamten überprüft.
Es liegt in der Verantwortung der Eltern oder des Vormunds, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Reisedokumente für das Kind vor der Abreise ordnungsgemäß vorbereitet sind.

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