Die Gültigkeitsdauer des K-ETA beträgt 2 Jahre ab dem Datum der Genehmigung (3 Jahre nach dem 3. Juli 2023). Wenn jedoch bei der Beantragung des K-ETA der Reisepass weniger als 2 Jahre gültig ist (3 Jahre nach dem 3. Juli 2023), ist das K-ETA bis zum Ablaufdatum des Reisepasses gültig.
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