Wer muss K-ETA beantragen?

K-ETA gilt für Staatsangehörige von 66 Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, und für Staatsangehörige von 46 ausgewiesenen visumfreien Ländern. K-ETA ist für ausländische Staatsangehörige erforderlich, die zu touristischen Zwecken, zum Besuch von Verwandten, zur Teilnahme an Veranstaltungen oder Treffen sowie zu geschäftlichen Zwecken, die keine gewinnbringenden Aktivitäten sind, in die Republik Korea einreisen möchten.

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