admin | Updated on 2024-04-05
KETA erforderlich für visumfreie Länderreisende
Sie können KETA jederzeit beantragen.
Sie MÜSSEN jedoch eine KETA-Genehmigung einholen, bevor Sie den Flug oder das Schiff in die Republik Korea besteigen.
KETA ist eine elektronische Reisegenehmigung, die visumfreie ausländische Besucher vor der Einreise in die Republik Korea einholen müssen, indem sie relevante Informationen, wie z. B. ihre Reiseinformationen, online übermitteln.
Der Zweck der Reise sollte der Tourismus, der Besuch eines Familienmitglieds, die Teilnahme an Veranstaltungen oder Treffen oder eine kommerzielle Geschäftstätigkeit (ausgenommen Gewinnstreben) sein.
KETA-berechtigte Staatsangehörige, die visumfrei in die Republik Korea einreisen möchten, müssen vor dem Einsteigen in den Flug oder das Schiff eine KETA-Genehmigung einholen. Bitte beachten Sie, dass die Beurteilung je nach Situation (z. B. erhöhte Anzahl von KETA-Anträgen, Umstände des Antragstellers usw.) mehr als 72 Stunden dauern kann. Bitte bewerben Sie sich daher rechtzeitig für KETA.
Jedes genehmigte KETA erlaubt mehrere Besuche in der Republik Korea innerhalb der Gültigkeitsdauer des K-ETA (im Allgemeinen 3 Jahre). Allerdings ist die KETA-Genehmigung keine Garantie für die Einreise in die Republik Korea. Die endgültige Entscheidung über die Einreise eines Reisenden wird vom Einwanderungsbeamten der Republik Korea am Einreisehafen getroffen.
Die Gültigkeitsdauer von KETA (im Allgemeinen 3 Jahre) ist für die zulässige Dauer des visumfreien Aufenthalts unerheblich. Wer über KETA in das Land einreist, kann nicht länger als die durch die Staatsangehörigkeit zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer bleiben. Die zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer pro Einreise variiert je nach Nationalität.
Die KETA-Genehmigung kann in jedem Fall verweigert oder aufgehoben werden, wenn im KETA-Antrag falsche oder ungenaue Angaben gemacht werden, und die betreffende Person kann gemäß den einschlägigen koreanischen Gesetzen mit Strafen oder Einreisebeschränkungen belegt werden. Das Gleiche gilt für diejenigen, die im Namen des Antragstellers einen Antrag stellen.
Selbst im Falle einer Ablehnung des Antrags ist eine Rückerstattung nicht möglich. KETA Center ist nicht für etwaige Gebühren Dritter (Agentur usw.) für die Transaktion verantwortlich.
Auch wenn Ihre K-ETA noch nicht abgelaufen ist, müssen Sie eine neue KETA beantragen, wenn sich Ihre Daten ändern, z. B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Passinformationen (Passnummer, Ablaufdatum des Passes). , Infektionskrankheit oder Vorstrafen.
Sollten sich nach Ihrer KETA-Genehmigung Änderungen an Ihrem Einreisezweck, Ihrer Adresse in Korea oder Ihren Kontaktinformationen ergeben, müssen Sie diese Informationen vor der Einreise nach Korea über die KETA-Website aktualisieren. Andernfalls kann es zu ungünstigen Maßnahmen wie der Einreiseverweigerung kommen.
Personen mit einer KETA-Genehmigung können die Einreisekontrolle bequemer durchlaufen, da sie bei der Einreise von der Vorlage der Ankunftskarte befreit sind. Bitte beachten Sie, dass wir mit KETA keine Aktivitäten akzeptieren, die der Erzielung von Gewinn oder Umsatz dienen.
Wenn Sie bei der Einreise nach Südkorea sowohl KETA als auch eine gültige Aufenthaltskarte (oder Overseas Korean Resident Card) besitzen, wird Ihnen zunächst der Aufenthaltsstatus und die Aufenthaltsdauer gemäß Ihrer Aufenthaltskarte (oder Overseas Korean Resident Card) gewährt. Gemäß Artikel 37-1 des Einwanderungskontrollgesetzes können Sie über KETA nur dann in das Land einreisen, wenn Sie Ihre Aufenthaltskarte (oder Overseas Korean Resident Card) bei Ihrer Ausreise aus Südkorea in der Vergangenheit an den Einwanderungskontrollbeamten zurückgegeben haben oder wenn Sie geben Ihre Karte bei der Einreise zurück. Bitte beachten Sie, dass Ihnen als Inhaber eines gültigen Visums zunächst der Aufenthaltsstatus und die Aufenthaltsdauer gemäß Ihrem Visum gewährt werden (unabhängig davon, ob Sie über KETA verfügen).
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