Wer muss unbedingt ein K-ETA beantragen

Wer muss unbedingt ein K-ETA beantragen?

 

Das koreanische elektronische Reisegenehmigungssystem (K-ETA) verlangt, dass Reisende aus bestimmten Ländern vor der visumfreien Einreise nach Korea eine vorherige Genehmigung einholen. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Erläuterung, wer ein K-ETA beantragen muss.

 

1. Staatsangehörige von visumfreien Ländern, die nicht von der K-ETA-Befreiung abgedeckt sind
Bürger aus 112 Ländern und Regionen mit visumfreien Abkommen mit Korea müssen grundsätzlich ein K-ETA beantragen.
Einige Länder (z. B. Japan, USA, Deutschland) können jedoch vorübergehend von der K-ETA-Pflicht ausgenommen sein.
Diese Regel gilt für Reisen zu touristischen Zwecken, Familienbesuche, Veranstaltungen oder kurzfristige Aufenthalte (bis zu 90 Tage).

 

2. Fälle, in denen die K-ETA-Befreiung nicht gilt
Obwohl die K-ETA-Befreiung für einige Länder und bestimmte Altersgruppen (unter 17 und über 65 Jahre) gilt, sind in den folgenden Fällen K-ETA-Anträge erforderlich:

  • Wenn der Reisende aus einem nicht befreiten Land stammt
  • Wenn der Einreisezweck nicht Tourismus ist (z. B. Geschäftsreisen, kurzfristige Beschäftigung, akademische Aktivitäten usw.)
  • Wenn der Einreisezweck nicht den Kriterien entspricht oder unklar ist

 

3. Wenn das bestehende K-ETA abgelaufen ist oder die Reisepassinformationen geändert wurden
Ein ausgestelltes K-ETA ist in der Regel zwei Jahre gültig. Eine erneute Beantragung ist jedoch in folgenden Fällen erforderlich:

  • Wenn sich die Reisepassinformationen (Name, Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer, Gültigkeitsdatum usw.) geändert haben
  • Wenn das vorherige K-ETA abgelaufen ist
  • Wenn der Zweck der Reise von dem im ursprünglichen Antrag angegebenen Zweck abweicht

 

4. Empfehlung zur K-ETA-Beantragung bei Unsicherheiten
Auch wenn eine K-ETA-Befreiung gilt, kann es hilfreich sein, ein K-ETA zu beantragen, um den Einreiseprozess zu beschleunigen und bequemere Verfahren zu nutzen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie befreit sind, empfiehlt es sich, im Voraus einen Antrag zu stellen, um Probleme zu vermeiden.

 

5. Wichtige Hinweise

  • Falsche oder ungenaue Angaben können dazu führen, dass ein K-ETA abgelehnt oder widerrufen wird. Dies kann als Verstoß gegen das koreanische Einwanderungsgesetz angesehen werden und zu Einreisebeschränkungen führen.
  • Der Besitz eines K-ETA garantiert nicht die Einreise nach Korea. Die endgültige Entscheidung wird von einem Einwanderungsbeamten bei der Ankunft getroffen.
  • Die Antragsgebühr ist nicht erstattungsfähig, auch wenn der Antrag abgelehnt wird.

 

Wie beantragt man ein K-ETA?

  1. Besuchen Sie ETAPORTAL, um das Antragsformular auszufüllen und einzureichen.
  2. Erforderliche Informationen und Dokumente umfassen:
  • Reisepassinformationen
  • E-Mail-Adresse
  • Passbild
  • Eine gültige Kreditkarte zur Bezahlung der Antragsgebühr

 

Wann sollte man den Antrag einreichen?
Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 72 Stunden vor der geplanten Einreise nach Korea ein.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor, da die Überprüfung manchmal länger dauern kann.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich "Hinweis" auf ETAPORTAL.

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