Kann ich eine K-ETA beantragen, wenn mein Reisepass weniger als sechs Monate gültig ist?

Ja, es ist möglich, eine K-ETA zu beantragen, auch wenn Ihr Reisepass weniger als sechs Monate gültig ist.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Einreise nach Südkorea garantiert ist.

Die K-ETA ist direkt mit Ihrem Reisepass verknüpft und ist nur bis zum Ablaufdatum des Reisepasses gültig.
Läuft Ihr Reisepass bald ab, verkürzt sich auch die Gültigkeitsdauer der K-ETA entsprechend.

Darüber hinaus können einige Fluggesellschaften und Einwanderungsbehörden unabhängig von der K-ETA-Genehmigung eine Mindestgültigkeit des Reisepasses (oft sechs Monate) zum Zeitpunkt der Abreise oder Einreise verlangen.

Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, den Reisepass vor der Beantragung einer K-ETA zu erneuern, wenn er kurz vor dem Ablauf steht.
So lassen sich Probleme wie Boarding-Verweigerungen, verkürzte Aufenthalte oder Einreiseverweigerungen vermeiden.

Für eine reibungslose Reise ist es am besten, mit einem Reisepass zu reisen, der über den geplanten Aufenthalt hinaus ausreichend gültig ist.

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