Ja. Auch nach der Genehmigung kann ein ESTA ungültig werden oder eine erneute Beantragung erforderlich machen, wenn sich bestimmte Informationen ändern oder besondere Umstände eintreten.
In den folgenden Fällen kann das bestehende ESTA nicht mehr verwendet werden, und Sie müssen ein neues ESTA über ETAPORTAL beantragen.
1. Ausstellung eines neuen Reisepasses
Die ESTA-Genehmigung ist an einen bestimmten Reisepass gebunden. Bei einem Passwechsel wird das bestehende ESTA automatisch ungültig.
2. Namensänderung (Vor- oder Nachname)
Wenn sich Ihr Name durch Heirat oder eine rechtliche Namensänderung ändert, ist das bestehende ESTA nicht mehr gültig.
3. Änderung der Staatsangehörigkeit
Wenn Ihre Staatsangehörigkeit von der bei der ESTA-Antragstellung angegebenen abweicht, ist eine erneute Beantragung erforderlich.
4. Änderung der Teilnahmevoraussetzungen
Wenn Umstände eintreten, die eine Antwort „Ja“ auf eine der ESTA-Zulassungsfragen erfordern, z. B. eine strafrechtliche Verurteilung oder eine übertragbare Krankheit, kann das bestehende ESTA ungültig werden.
5. Ablauf der ESTA-Gültigkeit
Ein ESTA ist zwei Jahre ab dem Genehmigungsdatum gültig oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt. Nach Ablauf wird es automatisch ungültig.
6. Aufhebung des ESTA durch die US-Regierung
Ein ESTA kann aus sicherheits- oder einwanderungsrechtlichen Gründen aufgehoben werden. In solchen Fällen kann die Einreise in die USA eingeschränkt sein.